Berichten zufolge wurden das Google Pixel 7 und das Pixel 7 Pro nun zur Zertifizierung an die FCC übergeben. Dies basiert auf neuen Sichtungen von Geräten mit 5G-Unterstützung, die als Telefone eingestuft sind und vom Suchriesen auf den Weg gebracht werden.
Natürlich wird keines der beiden Geräte von der FCC explizit als „Pixel 7“ oder „Pixel 7 Pro“ aufgeführt, sie tragen aber die üblichen Google-Bezeichnungen. Vielmehr sind dies die einzigen beiden Telefone, an denen Google nachweislich arbeitet. Allerdings gab es einige Hinweise und Anspielungen auf mögliche dritte und vierte Geräte.
Was sagen die FCC-Einträge über Google Pixel 7 und Pixel 7 Pro?
Ebenso enthalten die FCC-Auflistungen nicht allzu viele Details zu kommenden Pixel-Telefonen. Das liegt vor allem daran, dass sich die FCC im Allgemeinen mit Funksignalen befasst.
Allerdings gibt es einige Unstimmigkeiten und möglicherweise mehrere Modelle für beide Geräte.
Beispielsweise erscheint ein Gerät als A4RGQML3 und ein anderes als A4RGVU6C. Diese sind im Gegensatz dazu völlig unabhängig von A4RGE2AE und A4RGP4BC. Die beiden Gerätegruppen sind einander unglaublich ähnlich, was impliziert, dass es zwei Modellbezeichnungen für Pixel 7 und Pixel 7 Pro gibt. So gering die Unterschiede auch sein mögen.
Die ersten Modelle, GVU6C und GQML3, zeigen beispielsweise die neueste Geräteauslieferung mit zusätzlichen Bändern für 5G. Wie in den Bildern unten gezeigt, bereitgestellt von der Quelle. Der Unterschied zwischen A4RGE2AE und A4RGP4BC liegt zwar auch im 5G. Das obige Gerät zeigt die mmWave 5G- und 5G-Bänder n259, n260 und n261. Es fehlt jeweils A4RGP4BC.
Für jedes Gerät wird außerdem angegeben, dass es in die USA kommt. Das bedeutet, dass mindestens zwei der oben genannten Pixel-Geräte möglicherweise anbieterspezifischer sind als andere. Unterschiede in den 5G-Bändern gewährleisten eine vollständige Konnektivität im Netzwerk eines bestimmten Anbieters. Dies gilt vermutlich für Verizon und/oder AT&T, die jeweils bereits über eigene schnellere 5G-Netzwerkeinführungen verfügen. Aber es bleibt abzuwarten, ob das der Fall ist.
